1. Es liegt eine beschleunigte Bewegung vor, da bei zunehmender Zeit die
Werte für die Höhe immer mehr zunehmen.
2.
Weg-Zeit-Gesetz: h(t) = 480,66 * ( t + 0,004514 )
2 - 0,02155 h in cm, t in s
Näherungsweise gilt : h(t) = 4,8m/s2 * t2 , die
Gleichung hat also die Form s = 1/2*a*t2 , es liegt also eine
Bewegung mit konstanter Beschleunigung vor.
Es gilt 4,8m/s2 = 1/2*a , d.h. a = 9,6m/s2 , a hat
also (etwa) den Wert des Ortsfaktors g auf der Erdoberfläche.
Das Weg-Zeit-Gesetz des freien Falls heißt also h(t) = 1/2*g*t
2
3.
Zur Berechnung der Geschwindigkeit wird jeweils die Differenz zweier benachbarter
Höhenwerte durch die Zeitdifferenz geteilt (wegen v=ds/dt).
Da die berechneten Geschwindigkeiten Durchschnittsgeschwindigkeiten sind,
wird als Zeitpunkt für diese Werte das arithmetische Mittel der beteiligten
Zeitwerte genommen.
Für die Auswertung werden die berechneten Werte in Cassy eingegeben.
Die Anpassung ergibt eine Ursprungsgerade der Steigung 9,75m/s2
, d.h. etwa g.